Flemingstr. 5a, 10557 Berlin
Rental
Stand: Juli 2020
1) Allgemeines:
Nachstehende Miet- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit dem Verkäufer bzw. Vermieter mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Miet- oder Kaufvertrages. Der Auftraggeber erkennt diese bei Vertragsabschluss, spätestens aber bei Übernahme der Ware/Dienstleistung an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Weitere Informationen können der Homepage www.pim-tv.de bzw. www.pictures-in-motion.com entnommen werden.
2) Übernahme der Geräte:
Der Mieter bestätigt durch die Übernahme der Geräte deren Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Hierfür hat der Mieter die Geräte bei Übernahme zu prüfen. Der Mieter darf die Geräte nur von fachkundigem Personal bedienen lassen.
Insbesondere bei dem Gebrauch von Funkstrecken wird auf die ausschließliche Verwendung der genehmigten Frequenzen verwiesen.
3) Mietgebühr/Dienstleistungsgebühr:
Miet- und Dienstleistungsgebühren richten sich nach unserer jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Nebenabreden über evtl. gültige Pauschal- bzw. Rabattpreise etc. bedürfen der Schriftform.
Bei Ausgabe vor 14 Uhr bzw. Rückgabe der Geräte nach 10 Uhr wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Die Versicherungsprämie für die Mietdauer ist bereits im Mietpreis enthalten.
Transport- und Verpackungskosten gehen, auch für die Rücksendung an den Vermieter, voll zu Lasten des Auftraggebers, selbst wenn die Zustellung durch den Vermieter erfolgt. Für komplette Gerätesätze (Bundles) kann dem Mieter kein Nachlass gewährt werden, wenn er bestimmte Teile davon nicht braucht bzw. nicht entgegen nimmt.
Es gilt der Nettopreis zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4) Zahlungsbedingungen:
Zahlungsziel, falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind grundsätzlich für alle erhaltenen Leistungen 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungseingang. Neukunden zahlen bei Rückgabe des Mietgegenstandes. Der Vermieter kann vor Miet-/Dienstleistungsbeginn die Hinterlegung einer Kaution verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. fällig. Evtl. eingeräumte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug (§ 284 BGB) sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist und es ist der volle Miet-/Dienstleistungspreis laut jeweils gültiger Preisliste zu entrichten.
Desweiteren entfallen evtl. eingeräumte Rabatte auch bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs des Mieters bzw. gerichtlicher Beitreibung der Rechnungsforderung. Auch hier ist dann der volle Miet-/Dienstleistungspreis laut jeweils gültiger Preisliste zu entrichten.
5) Mietzeit/Dienstleistungszeit:
Die Mietzeit/Dienstleistungszeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, für den die Geräte/Dienstleistungen verbindlich bestellt wurden.
Bei Versendung ab dem Tag der Auslieferung/Versendung ab Lager Berlin bis zum Tag der vollständigen funktionstüchtigen Rücknahme, mindestens aber bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer/Dienstleistungszeit. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.
Wochenenden, Feier- oder Reisetage werden nur dann nicht ganz oder nur teilweise zur Mietzeit gerechnet, wenn der Mieter schriftlich nachweisen kann, dass an diesen Tagen das Gerät nicht benutzt wurde bzw. zur Bereitschaft stand. Solche Tage sind dem Vermieter vor Beginn einer Mietdauer schriftlich anzuzeigen. Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.
Für Verzögerungen bei Auslieferung etc., die außerhalb des Einflussbereiches von pim liegen, übernehmen wir keine Haftung.
6) Transport:
Die Transportgefahr trägt ausschließlich der Mieter, auch dann, wenn die Zustellung durch den Vermieter oder eines Beauftragten des Vermieters erfolgt. Bei Versendung der Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Zollformali-täten und trägt auch hierfür das volle Risiko inklusive aller Kosten.
7) Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz:
Die gemieteten Geräte bleiben in unserem alleinigen bzw. mittelbaren Besitz. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung unzulässig. In einem solchen Fall behalten wir uns die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor und sind zur sofortigen Rücknahme der vermieteten Geräte berechtigt. Zur Durchsetzung unserer Forderung der Rückgabe der Geräte verzichtet der Mieter generell ausdrücklich auf sein jeweils geltendes Hausrecht und überlässt einem Vertreter der Firma pim freien Zugang zu den Geräten bzw. händigt diese auf unser Verlangen unverzüglich aus.
Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten für Interven-tionsmaßnahmen, in welcher Form auch immer, zum Schutz unserer Eigentums- bzw. Besitzrechte trägt der Mieter. Dies gilt auch für einen Schaden der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungs- oder anderen Maßnahmen beim Mieter entsteht.
8) Schäden und Haftung:
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte nebst Zubehör die uneingeschränkte Haftung – auch bei Zufalls-schäden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmännisch zu prüfen. Evtl. Beanstandungen oder Schäden sind schriftlich im Übergabe-protokoll zu vermerken. Falls dies nicht geschieht, gilt die Ware als vollständig und einwandfrei übergeben.
Alle während der Mietdauer erforderlichen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, ausschließlich der bei der Übergabe schriftlich festgestellten Mängel. Darüber hinaus hat der Mieter Schadensersatz in Höhe der mit ihm vereinbarten Miete für die Dauer der Reparatur bzw. für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgerätes (incl. Transport- und Versicherungskosten) zu leisten.
Kosten für die von uns im Einverständnis mit dem Mieter angemieteten Geräten hat dieser als Schadensersatz zu tragen.
Reparaturen der Mietgegenstände bedürfen vorher der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Über alle während der Mietdauer auftretenden Defekte und Verluste sind wir immer sofort zu unterrichten.
Die Rücknahme der Mietgeräte durch den Vermieter bestätigt nicht die mangelfreie Rückgabe. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte sowie eine spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Rückgabe das bewusste Verschweigen evtl. verdeckter Mängel zu weiteren Schadensersatzansprüchen führen kann.
Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte nebst Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist bei Störungen oder Ausfällen der Mietgeräte weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit, noch zu dessen Minderung berechtigt. Eine sogenannte Negativversicherung wird jedem Mieter hiermit ausdrücklich empfohlen.
9) Versicherung:
Unsere Geräte sind nach den allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung versichert. Die Bedingungen kann jeder Mieter auf Wunsch in unserem Büro einsehen. Versicherungsschutz besteht weltweit mit Ausnahme von Krisen- und Kriegsgebieten. Sollen die Mietgeräte in einer solchen Region zum Einsatz kommen, so ist der Vermieter hiervon vorher schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Eine hierfür unbedingt erforderliche zusätzliche Versicherung ist vom Mieter auf dessen Kosten abzuschließen und vor Beginn der Miet-dauer nachzuweisen. Sollte kein Nachweis erfolgen, kann der Vermieter die Ausgabe der Mietgeräte verweigern. Die Firma pim ist gerne bei der Vermittlung einer entsprechenden Zusatzversicherung behilflich.
Die Selbstbeteiligung bei versicherten Schäden und Verlusten liegt bei mindestens 500,-- Euro bzw. 25% der Schadenssumme.
Diese Summe hat der Mieter in jedem Fall zu tragen.
Für nicht versicherte Schäden und Verluste haftet der Mieter in voller Höhe.
Bei Fahrzeug-, Luft-, Hochgebirgs-, Unterwasser- und Hochseeaufnahmen obliegen dem Mieter, seinen Vertretern, sowie allen Personen denen der Mieter die Mietsache überlässt, besondere Sorgfaltspflichten. Insbesondere sind die Mietgeräte ausreichend zu sichern und zu schützen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haftet der Mieter für alle Schäden unter Umständen in voller Höhe. Die Kosten der Zusatzversicherung für derartige Aufnahmen gehen zu Lasten des Mieters.
Diebstahlschäden aus Kraftfahrzeugen sind nur dann versichert, wenn sich die Gegenstände im verschlossenen Fahrzeug, von außen nicht einsehbar (Kofferraum oder nicht einsehbarer Ladebereich) befinden und das Fahrzeug nicht länger als zwei Stunden abgestellt wird oder in einer verschlossenen Einzelgarage oder auf einem bewachten Parkplatz steht. In der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr muss das Fahr-zeug unabhängig von der Abstelldauer generell in einer verschlossenen Einzelgarage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden.
Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter evtl. Schäden unverzüglich anzuzeigen . Bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Feuer ist darüber hinaus in jedem Falle Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Im Falle der von uns genehmigten, gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte durch den Mieter ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und evtl. auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln.
Eine Inanspruchnahme unserer Versicherung ist hierfür ausgeschlossen.
Nicht versichert sind alle Reparaturkosten die während der Mietzeit anfallen. Diese gehen zu Lasten des Mieters.
Ebenfalls nicht versichert sind Verbrauchsmaterialen wie: Brenner, Folien, Gase, Batterien, Akkus, Speicherkarten etc.
Diese sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Ende der Mietdauer nach Verbrauch berechnet.
10) Stornierung:
Sollte eine Anmietung, unabhängig vom Grund, storniert werden müssen, so gilt grundsätzlich:
a) Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
b) Kosten der Stornierung:
• Stornierung bis 24 Std. vor geplanter Abholung: 0% des geplanten Mietpreises
• Stornierung 12 - 24 Std. vor geplanter Abholung: 50% des geplanten Mietpreises
• Stornierung 0 - 12 Std. vor geplanter Abholung: 100% des geplanten Mietpreises
In der Regel gilt aber hier möglichst einen Ersatzmiettermin zu finden, um somit die Stornokosten gering zu halten.
11) Diese AGB sind durch die Einstellung auf unserer Homepage und durch Aushang in unserem Büro allgemein zugänglich.
12) Nebenabreden, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
Mündliche Abreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen oder Ergänzungen zu den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung ganz oder in Teilen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.